Über die Zeitschrift

Ziel der „Zeitschriften des Rechts“ ist es, die von Tag zu Tag anschwellenden und zunehmend verstreuten Veröffentlichungen zum Recht zu sammeln, zu sichten und hieraus eine Auswahl aktuell besonders lesenswerter Texte zu treffen.

Bereits seit längerem ist eine stetig zunehmende Flut rechtswissenschaftlicher Schriften festzustellen: Aus dem einen Buch zum jeweiligen Rechtsgebiet wurde eine Vielzahl von Büchern zum Fachgebiet, veröffentlicht in unterschiedlichen Verlagen, oder auch in ein und demselben Verlag. Aus einer Zeitschrift wurde eine Vielzahl von Zeitschriften, aus allgemeinen Zeitschriften zusätzlich für fast jedes Rechtsgebiet eine oder mehrere besondere Zeitschriften. Fast alles, was in das Verlagswesen hineingegeben wird, scheint irgendwo auch wieder herausgegeben zu werden.

Ob der Herausgabe im einzelnen Fall ein mehr oder weniger vertieftes Beurteilungsverfahren zugrunde liegt, ist so häufig kaum noch erkennbar. Die Leserinnen und Leser sind heute noch mehr als sonst zunächst auf ihr eigenes Urteil bei der Auswahl ihrer Lektüre verwiesen. Die Vorfilterfunktion der Herausgeberschaft verblasst. Das Wissen darum, dass bereits Herausgeberinnen und Herausgeber über eine Schrift geurteilt haben, spielt häufig nur noch bei der späteren Beurteilung der Autorinnen und Autoren selbst eine Rolle, so etwa in Berufungsverfahren oder bei der Vergabe von Fördermitteln.

Im Übrigen scheint die klassische Zeitschrift, von ihren beiden Umschlagseiten umfasst, zunehmend in Auflösung begriffen. Ihre Funktion besteht im Wesentlichen noch in der Sichtbarmachung der von ihr umfassten Schriften zu Fachthemen der Zeit. Doch selbst mit dieser Funktion ist die klassische Zeitschrift nicht mehr allein, findet man doch heute zu immer neuen, anderen Gefässen für solche „Zeit-Schriften“. Symptom ist nicht zuletzt die Unzahl inhaltlich aufgeladener „Newsletter“ oder sonstig verbriefter oder verblogter Rechtstexte. Selbst wenn man diese Erscheinungsformen als Renaissance der klassischen Zeitschrift begreifen wollte, so verschwimmen Sichtbarmachung und Zuordnung rechtswissenschaftlicher Texte auch zu solchen Zeit-Schriften und ihren Herausgeberinnen und Herausgebern spätestens dann, wenn man über die Datenbanken der Verlage und der dort zur Verfügung gestellten Volltextsuche an das Textkorpus Recht herantritt.

Die Zersplitterung der Publikationswege und -plattformen wird aller Voraussicht nach von Dauer und das klassische Konzept der Zeitschrift weiter in Auflösung begriffen sein. Heute scheint es daher angezeigt, die Herausgabe von Rechtstexten von ihrer Beurteilung zu entkoppeln und so die „Herausgabe“ und die „Beurteilung“ in ihren unterschiedlichen Funktionen wieder klarer hervortreten zu lassen. Verdeutlichen soll dieses Konzept die parallele Gründung der Zeitschriften „rechtstexte“ und „Zeitschriften des Rechts“. Während die „rechtstexte“ die niederschwellige Herausgabe rechtlicher Beiträge ermöglichen, führen die „Zeitschriften des Rechts“ aktuell als besonders lesenswert beurteilte – an anderer Stelle bereits veröffentlichte – Schriften zusammen.

Die „Zeitschriften des Rechts“ werden damit in Zukunft die Funktion eines heute sogenannten Overlay-Journals wahrnehmen. Jede Ausgabe der „Zeitschriften“ ist einem bestimmten Recht oder Rechtsgebiet gewidmet. Sie wird von in diesem Gebiet fachlich ausgewiesenen Juristinnen und Juristen herausgegeben, die die von Tag zu Tag anschwellenden und zunehmend verstreuten Neuveröffentlichungen sammeln, sichten und hieraus in regelmässigem oder unregelmässigem Rhythmus eine Auswahl aktuell besonders lesenswerter Texte treffen. Soweit möglich, tragen sie diese Texte in der jeweiligen Ausgabe der „Zeitschriften des Rechts“ zusammen, sprich verlinken auf die zugänglichen Rechtstexte. Die „Zeitschriften des Rechts“ selbst sind im Wege des Diamond Open Access frei zugänglich. Für die Herausgeberinnen und Herausgeber bzw. Autorinnen und Autoren entstehen keine Kosten.

Verkannt wird nicht, dass der Herausgabe von Schriften auf dem Gebiet des Rechts heute häufig bereits ein vertieftes Beurteilungsverfahren vorausgegangen ist. Anfangs werden die "Zeitschriften des Rechts" daher noch weitgehend blosse Bibliographie von Neuerscheinungen des jeweiligen Rechtsgebiets sein. Mit zunehmender Veröffentlichung von Rechtstexten ausserhalb klassischer Herausgabeprozesse wird jedoch die Beurteilung durch die Herausgeberinnen und Herausgeber der „Zeitschriften des Rechts“ in den Vordergrund treten und darüber hinaus zugleich die dann besondere Sichtbarkeit dieser Texte geschaffen.